Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 13.07.2020 - 2 Ca 1105/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,81250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 29.06.2020 - 2 Ca 1105/19
- ArbG Ludwigshafen, 13.07.2020 - 2 Ca 1105/19
- ArbG Ludwigshafen, 13.07.2020 - 2 Ca 1105/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 210/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 210/20
Außerordentliche, fristlose Kündigung wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung
unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 13. Juli 2020 - 2 Ca 1105/19 - wird - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die fristlose Kündigung, hilfsweise fristgemäße Kündigung der Beklagten vom 02. August 2019, dem Kläger zugegangen am 02. August 2019 zum 03. August 2019, hilfsweise zum 31. März 2020, noch durch die mit Schreiben der Beklagten vom 31. Januar 2020 zum 31. August 2020 ausgesprochene Kündigung aufgelöst wurde.